2008-02-02

VwGH lehnt Antrag auf aufschiebende Wirkung ab

Da hat der Verwaltungsgerichtshof also hinsichtlich der zahlreichen Beschwerden gegen das Urteil des Umweltsenats die Anträgen auf "Bescheidaufschiebende Wirkung" aberkannt.

Als Begründung wäre es ehrlich gewesen zu sagen, dass man sich der Stromlobby gebeugt hat. Da dies natürlich unziemlich für ein Höchstgericht klingt, hat man den Herrn Boltz von der E-Control um seine Meinung gefragt (Kenner der Szene wissen, dass sich die E-Control im gesamten Verfahren an die Seite des Verbundes gestellt hat, quasi als Sprachrohr des Projektwerbers).

Der Herr Boltz hat natütlich willfährig den selben Teufel an die Wand gemalt wie Kaupa und Co. und dem Gericht versichert, dass jeder Tag Aufschub zum unweigerlichen Black-Out in Mittel- u. Osteuropa führen würde. Grauenhaft, die Richter im VwGH muss es bei dieser Vorstellung gleich so abgebeutelt haben, weswegen Sie dann die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung auch so begründeten.

Gleichzeitig hat der VwGH allerdings unterstrichen, dass dies natürlich keine Vorentscheidung in der Sache sei und man die Beschwerden der Gemeinden, Bürgerinitiativen und Privatpersonen schon noch genau prüfen werde. An dieser Stelle : Vielen Dank, ihr lieben Leute vom VwGH. Um ehrlich zu sein, hätte sich der Dr. Starkstrom so viel Großmut nicht erwartet. Beinahe werde ich verlegen.

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