
Um sicherzustellen, dass im Bereich der elektromagnetischen Strahlung nach einem dem Stand der Wissenschaft entsprechenden Vorsorgegrenzwert geplant wird, und um eine unnötige Verunsicherung der betroffenen AnrainerInnen zu vermeiden, haben wir der Gemeindeinitiative folgende Vorgangsweise vorgeschlagen: Die Gemeindeinitiative gibt in den Einreichunterlagen für das Vorprüfungsverfahrens eine Garantieerklärung ab, dass auf der Außenseite aller im Nahbereich der geplanten Leitung befindlichen Wohnobjekte die Feldflussdichte der elektromagnetischen Strahlung der spezifischen –von der Leitung ausgehenden- Emission den Wert von 50 Nano-Tesla (0,05 m T) nicht überschritten wird. Dies ist in der Detailplanung durch geeignete Maßnahmen (Einhaltung entsprechender Abstände, Abschirmung, etc sicherzustellen).
Zur Begründung des Grenzwertes haben wir nicht zuletzt die Ausführungen von Dr. Gerd Oberfeld im „Prüfkatalog des Fachbereiches Umweltmedizin für das Vorhaben 380kV Freileitung von St. Peter a. H. zum Umspannwerk Salzach Neu“ herangezogen, der unseres Erachtens den aktuellen Stand der Wissenschaft in hervorragender Weise zusammenfasst. Siehe: Oberfeld,G., Prüfkatalog... S.140ff umweltmedizinsbgpruefkatalog.pdf [2.457 KB]
Wir gehen natürlich auch davon aus, dass im Falle der Realisierung dieses Projektes, die 220 kV -Verbindung durch das Mürztal nach Hessenberg funktionslos geworden ist und abgebaut wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen